Heidenreich & Harbeck AG
Rechtsanwalt Udo Müller wurde erneut zum Sachwalter in einem Insolvenzverfahren mit Eigenverwaltung bestellt. Der Vorstand der Eisengießerei Heidenreich & Harbeck AG in Mölln hatte am 08.08.2012 beim Amtsgericht Schwarzenbek die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beantragt. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat den Antrag zugelassen und dem Votum des obligatorischen vorläufigen Gläubigerausschusses folgend Herrn Rechtsanwalt Udo Müller am 09.08.2012 zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Inzwischen hat das Amtsgericht Schwarzenbek mit Beschluss vom 15.10.2012 unter Anordnung der Eigenverwaltung das Insolvenzverfahren eröffnet und Rechtsanwalt Udo Müller zum Sachwalter bestellt.
Ziel der Gesellschaft ist es, im angestrebten Insolvenzplanverfahren die begonnene Umstrukturierung erfolgreich abzuschließen. Heidenreich & Harbeck wird in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft geführt, die Aktien befinden sich in den Händen verschiedener Aktionäre. Die traditionsreiche Gießerei beschäftigt derzeit 141 Mitarbeiter. Das Unternehmen war von der Wirtschaftskrise 2009 schwer getroffen worden. Um sich im dem rapide verschlechternden Marktumfeld zu behaupten, hat das Unternehmen bereits umfassende Restrukturierungsmaßnahmen eingeleitet. In diesem Zuge wurden in den letzten beiden Jahren mehr als fünf Millionen Euro in Mölln investiert. Bedingt durch technische Verzögerungen bei dem Hochfahren der neuen Produktionsanlagen und den damit einhergehenden finanziellen Sonderbelastungen hatte sich die Liquiditätssituation des Unternehmens spürbar verschlechtert. Um die Fortführung des Unternehmens zu sichern, sah man sich zu den jetzigen Maßnahmen gezwungen.